Landjugend Schleswig-Holstein

Jahresmeldebogen für Ortsgruppen

 

Geschäftsjahr:

Landjugendgruppe: E-Mail-Adresse (Kontaktadresse):

Mitgliederzahl (gesamt): (Stichtag: 1. Januar des Geschäftsjahres)

Mitgliederzahl (gesamt):

Mitgliederzahl (gesamt):

Anzahl männliche Mitglieder:

Anzahl weibliche Mitglieder:

Anzahl diverse Mitglieder:

Anzahl Mitglieder über 27 Jahre:

Anzahl Mitglieder über 27 Jahre mit Vorstandstätigkeit:

Anzahl Juleica-Inhaber*innen:

 

Vorstandsmitglieder

1. Vorsitzende
 
   
   

1. Vorsitzender
 
   
   

2. Vorsitzende
 
   
   

2. Vorsitzender
 
   
   

3. Vorsitzende
 
   
   

3. Vorsitzender 
 
   
   

Kassenwart*in
 
   
   

Schriftwart*in
 
   
   


 
   
   


 
   
   


 
   
   


 
   
   


 
   
   

 
 
   
   

SEPA-Lastschriftmandat

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE95LJV00000440094
Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt
Zahlungsart: wiederkehrende Zahlung

Landjugendgruppe:

Kontoinhaber:

IBAN:

 


Ich ermächtige den Landjugendverband Schleswig-Holstein e. V., den Grundbeitrag, wie auch den mitgliedsbezogenen Beitrag von meinem Konto mittels Lastschrift unter der  Gläubiger ID DE95XXX00000440094 einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit beim Landjugendverband Schleswig-Holstein e.V. widerrufen werden.

Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Landjugendverband Schleswig-Holstein e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

 

Der Widerruf ist zu richten an: Landjugendverband Schleswig-Holstein e.V., Grüner Kamp 19-21, 24768 Rendsburg

 

Vorankündigung:

Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt in der 10. Kalenderwoche des Geschäftsjahres. Der Mitgliedsbeitrag wird zum gleichen Zeitpunkt fällig und bemisst sich nach den Regelungen der Satzung und Geschäftsordnung des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein e. V.

Der Einzug des Grundbeitrages erfolgt in der 42. Kalenderwoche des Geschäftsjahres. Der Grundbeitrag wird zum gleichen Zeitpunkt fällig und bemisst sich nach den Regelungen der Satzung und Geschäftsordnung des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein e. V.

Vermerke der Geschäftsstelle (wird vom Landjugendverband Schleswig-Holstein e. V. ausgefüllt)
□ Adressdatenbank geändert am ____________________
□ Bankverbindung überprüft am ____________________
□ Mitgliedsausweise versandt am ____________________
□ Mitgliedsausweise versandt an ___________________

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Zertifikat
Document name: Jahresmeldebogen für Ortsgruppen
lock iconUnique Document ID: 36ef4340ac160f7c5d8d9660eccdfeab3708baf4
Timestamp Audit
23. January 2025 09:31 CETJahresmeldebogen für Ortsgruppen Uploaded by Karen Stender - gf@landjugend-sh.de IP 89.56.212.243