Landjugend Schleswig-Holstein

Jahresmeldebogen für KLVs


Jahresmeldebogen für KLVs

 

Geschäftsjahr:

KLV: E-Mail-Adresse (Kontaktadresse):

Anzahl der Ortsgruppen: (Stichtag: 1. Januar des Geschäftsjahres)

Anzahl der Ortsgruppen:

Anzahl der Ortsgruppen:

 

Vorstandsmitglieder

1. Vorsitzende
 
   
    Ortsgruppe 1e:

1. Vorsitzender
 
   
    Ortsgruppe 1er:

2. Vorsitzende
 
   
    Ortsgruppe 2e:

2. Vorsitzender
 
   
    Ortsgruppe 2er:

3. Vorsitzende
 
   
    Ortsgruppe 3e:

3. Vorsitzender 
 
   
    Ortsgruppe 3er:

Kassenwart*in
 
   
    Ortsgruppe kasse:

Schriftwart*in
 
   
    Ortsgruppe schrift:


 
   
    Ortsgruppe wp1:


 
   
    Ortsgruppe wp2:


 
   
    Ortsgruppe wp3:


 
   
    Ortsgruppe wp4:


 
   
    Ortsgruppe wp5:

 
 
   
    Ortsgruppe wp6:

SEPA-Lastschriftmandat

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE95LJV00000440094
Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt
Zahlungsart: wiederkehrende Zahlung

KLV:

Kontoinhaber:

IBAN:

 


Ich ermächtige den Landjugendverband Schleswig-Holstein e. V., den Grundbeitrag, wie auch den mitgliedsbezogenen Beitrag von meinem Konto mittels Lastschrift unter der  Gläubiger ID DE95XXX00000440094 einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit beim Landjugendverband Schleswig-Holstein e.V. widerrufen werden.

Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Landjugendverband Schleswig-Holstein e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

 

Der Widerruf ist zu richten an: Landjugendverband Schleswig-Holstein e.V., Grüner Kamp 19-21, 24768 Rendsburg

 

Vorankündigung:

Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt in der 10. Kalenderwoche des Geschäftsjahres. Der Mitgliedsbeitrag wird zum gleichen Zeitpunkt fällig und bemisst sich nach den Regelungen der Satzung und Geschäftsordnung des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein e. V.

Der Einzug des Grundbeitrages erfolgt in der 42. Kalenderwoche des Geschäftsjahres. Der Grundbeitrag wird zum gleichen Zeitpunkt fällig und bemisst sich nach den Regelungen der Satzung und Geschäftsordnung des Landjugendverbandes Schleswig-Holstein e. V.

Vermerke der Geschäftsstelle (wird vom Landjugendverband Schleswig-Holstein e. V. ausgefüllt)
□ Adressdatenbank geändert am ____________________
□ Bankverbindung überprüft am ____________________
□ Mitgliedsausweise versandt am ____________________
□ Mitgliedsausweise versandt an ___________________

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Zertifikat
Document name: Jahresmeldebogen für KLVs
lock iconUnique Document ID: aaa950d8a757d9d423081f87679a61b7beb3a741
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23. January 2025 13:18 CETJahresmeldebogen für KLVs Uploaded by Karen Stender - gf@landjugend-sh.de IP 89.56.212.243